Als Betreiber eines Hotels wollen Sie ihren Gästen einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen, so dass diese wieder bei Ihnen übernachten. Als Inhaber eines Reisebüros möchten Sie, dass Ihre Kunden einen unvergesslichen Urlaub erleben und die nächste Reise auch wieder bei Ihnen buchen. Als Unternehmer kommen Sie jedoch nicht umhin, sich um sämtliche Bereiche des Hotelwesens und des Reisegewerbes zu kümmern. Das schließt auch die rechtlichen Belange ein. Sie werden z.B. mit dem Aufsetzen eines Arbeitsvertrages, der Prüfung eines Lieferantenvertrages, einer Kundenreklamation, Reisemängeln oder säumigen Schuldnern konfrontiert. Diese Angelegenheiten sind zeitaufwändig und leider auch sehr fehleranfällig, wenn Ihre Qualitäten eigentlich in ganz anderen Bereichen liegen.
Als junge Anwaltskanzlei haben wir uns in den Rechtsgebieten, die das Hotel- und Reisegewerbe betreffen bereits einen Namen gemacht. Dazu gehören zum Beispiel das Arbeitsrecht, das Vertragsrecht, das Reiserecht und natürlich ein modernes Forderungsmanagement.
Mit Leidenschaft vertreten wir heute schon die Interessen von internationalen und nationalen Unternehmen der Hotel- und Reisebranche. Wir beraten, prüfen und erarbeiten mit Ihnen zusammen ganzheitliche Lösungen für Ihre rechtlichen Belange – individuell, leistungsorientiert und kostenoptimiert.
Auch Sie können von unserer Leidenschaft und unserer Expertise profitieren! Übergeben Sie uns ihre Rechtsangelegenheiten, damit diese professionell und effizient bearbeitet werden können.
Rechtsanwaltskosten
Unser Leistungsumfang bezieht sich u.a. auf:
- Arbeitsrecht
Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge. Wir beraten sie bei Kündigungen, in Fragen des Arbeitsschutzes, des Arbeitszeitgesetzes und der Arbeitnehmerüberlassung. - Forderungsmanagement / Inkasso
Wir mahnen säumige Schuldner an und setzen Ihre Forderungen (gerichtlich) durch. Wenn erforderlich, betreiben wir die Zwangsvollstreckung. - Handels- und Gesellschaftsrecht
Sollten Sie in einer Gesellschaft organisiert sein, beraten wir Sie in Fragen und rund um den Gesellschaftsvertrag und bzgl. der Rechtsstellung im Verhältnis zu Mitgesellschaftern. Gerne erstellen wir einen Gesellschaftsvertrag und begleiten Sie im Entstehungsprozess des Gesellschaft bis zur Eintragung in ein Register (in Zusammenarbeit mit einem kooperierenden Notariat) - Miet- und Pachtrecht
Wir prüfen ihren Gewerberaummietvertrag und beraten Sie bei Fragen zur Nebenkostenabrechnung. Wir übernehmen die rechtssichere Dokumentation und die Geltendmachung von Mietmängeln. - Reiserecht / Reisemängel
Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Reisemängeln (z.B. Reisepreisminderung, Rücktritt oder Schadensersatzbegehren durch Reisende) - Steuerrecht
In Kooperation mit einer steuerrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei beraten wir Sie in sämtlichen Fragen des Steuerrechts. - Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, gewerblicher Rechtsschutz
Wir vertreten Sie bei der Anmeldung einer Marke, sowie bei Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverletzungen durch Mitbewerber. - Vertragsrecht
Wir prüfen ihre Gewährleistungsrechte und setzen Gewährleistungsansprüche durch.
Wir prüfen ihren Darlehensvertrag mit einer Brauerei und beraten Sie bei der Aushandlung neuer Vertragsbedingungen. Wir erstellen, prüfen und optimieren Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wir prüfen Ihre Online-Präsenz auf Übereinstimmung mit den aktuellen Verbraucherschutzvorgaben. Wir prüfen Ihre Widerrufsbelehrung. Wir beraten Sie bei der Erstellung und Optimierung von Lieferantenverträgen. Wir prüfen Ihren Vertrag mit Online-Reiseportalen.
Langfristige Zusammenarbeit/ Kooperationen
Sind Sie an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert? Gerne erarbeiten wir für Sie ein individuelles Angebot für eine Dauerberatungstätigkeit zum monatlichen Festpreis.
Telefonische Direktberatung
Sie benötigen ausschließlich telefonische Direktberatung? Nutzen Sie unseren Call-In-Service für nur 29,- € pro Monat (zzgl. MwSt).
Call-In-Service
direkte Durchwahl zum Rechtsanwalt (Mo – So, 8 – 22 Uhr).
Kostenloser telefonischer Erstkontakt: 0221 - 589 23 880.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein Beratungsgespräch.
- Ausrutschen auf nassem Hotelboden – Haftung des Reiseveranstalters?
- Ungültiger Reisepass – Wer trägt die Verantwortung?
- Keine überhöhten Kosten für Namensänderung auf Flugticket
- Baustelle am Strand kein Reisemangel
- Reiseveranstalter haftet für Zusatzleistungen
- Abschaffung der WLAN-Störerhaftung geplant – Vorteile für Hotelbetreiber
- Verbot der Werbung mit begrenzter Zimmerzahl auf Buchungsportal
- Terror in Europa – Auswirkungen auf die Reisebranche
- Allgemeine Terrorgefahr stellt keine höhere Gewalt dar
- Verbot von irreführenden Angaben bei Reisevermittlungen
- Trauer um verstorbenen Ehepartner – Kein versicherter Rücktrittsgrund
- Arbeitgeber kann Schadensersatz für die Verspätung des Fluges seiner Arbeitnehmer von Airline verlangen
- Flugpreiszahlung unmittelbar nach Vertragsabschluss stellt keine unangemessene Benachteiligung dar
- Angabe der Gebühr für Sitzplatzreservierung muss nicht beim ersten Buchungsschritt sichtbar sein
- Sturz vom Kamel während eines Ägyptenurlaubs