Zum Gewerblichen Rechtsschutz gehören alle Regelungen, die dem Schutz von geistigen Schöpfungen auf gewerblichem Gebiet dienen. Zu den gewerblichen Schutzrechten gehören u.a. das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Designrecht (Geschmacksmusterrecht) und das Kennzeichenrecht (Markenrecht). Als Inhaber eines gewerblichen Schutzrechtes sind Sie vor Nachahmungen und Kopien geschützt – unabhängig vom eigentlich geltenden Grundsatz der Nachahmungsfreiheit.
Wir betreuen unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Ihr geistiges Eigentum soll nicht durch andere ausgenutzt oder übernommen werden. Lassen Sie sich von unseren Anwälten im Gewerblichen Rechtsschutz umfassend beraten – egal, ob als Privatperson, Start-up oder Großunternehmen.
Kostenloser telefonischer Erstkontakt: 0221 - 589 23 880.
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