Arbeitsverhältnisse sind sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber besonders konfliktanfällig. Unsere Anwälte beraten Sie kompetent im individual- und Kollektiv- Arbeitsrecht, wobei wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten.
Als Arbeitgeber müssen Sie täglich Entscheidungen treffen, die nicht ohne fundierte arbeitsrechtliche Kenntnisse auskommen. Wir beraten Sie bei der Schließung von wasserdichten Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. In Fragen hinsichtlich des Tarifvertragsrechts, des Betriebsverfassungsrechts oder der Abfindungsansprüche stehen wir als verlässlicher Ansprechpartner an Ihrer Seite und bieten eine umfassende Beratung aus einer Hand.
Sie sind Arbeitnehmer und Ihr Arbeitsvertrag wurde gekündigt? Schnelles und strategisch überlegtes Handeln ist bei einer Kündigung nun gefragt. Wenn Sie nicht innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erheben, kann das weitreichende Konsequenzen haben. Die Anwaltskanzlei Jansen & Jansen Rechtsanwälte in Köln begleitet Sie bei dem Kündigungsschutzprozess mit großem Durchsetzungsvermögen. Auch in weiteren arbeitsrechtlichen Themen, wie Urlaub, Gehalt, Arbeitnehmerzeugnis oder dem Umgang mit einer erhaltenen arbeitsrechtlichen Abmahnung, beraten wir Sie gerne.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht:
- Erstellung von Arbeitsverträgen
- Erstellung von Arbeitsverträgen für besondere Berufsgruppen
- Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung zur Antidiskriminierung
- Überprüfung von Abmahnungen
- Maßnahmen bei Mobbing
- Auflösung von Arbeitsverhältnissen
- Änderungskündigungen
- Kündigungsschutzklagen
- Arbeitszeugnisse
- Zahlungsklagen wegen rückständiger Vergütung
- Entfristungsklagen nach TzBfG und WissZeitVG
Kostenloser telefonischer Erstkontakt: 0221 - 589 23 880.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein Beratungsgespräch.
- Drogenkonsum rechtfertigt fristlose Kündigung eines Lkw-Fahrers
- Turkish Airlines darf gekündigten Mitarbeiter freistellen
- Keine Kündigung wegen einer geschmacklosen Trauerkarte
- Bonuszahlung können gerichtlich festgesetzt werden
- Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig und verhältnismäßig sein
- Selbstbeurlaubung zieht nicht zwangsläufig fristlose Kündigung nach sich
- Arbeitgeber haftet gegenüber Leiharbeitnehmer für entwendete Sachen aus Personalraum
- Befristeter Arbeitsvertrag im Profifußball aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung zulässig
- Sonderzahlungen sind zusätzlich zum Mindestlohn zu zahlen
- Fristlose Kündigung bei Verlassen der Kontrollstelle durch Sicherheitsmitarbeiter
- Kündigung ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde während der Schwangerschaft ist unwirksam
- Fristlose Kündigung wegen Anrufen bei einer Gewinnspielhotline unzulässig
- Fristlose Kündigung eines früheren Daimler-Betriebsrats ist rechtmäßig
- Keine Schadensersatzansprüche mittelbar betroffener Unternehmen im Falle eines Streiks
- Kopftuchverbot im kirchlichen Krankenhaus