Fluggastrechte werden heutzutage immer häufiger geltend gemacht. Dies liegt insbesondere daran, dass das Flugzeug als bequemstes und sicherstes Verkehrsmittel angesehen wird. Allein am Frankfurter Flughafen starten und landen täglich mehr als 1300 Flugzeuge. Bei einem solch hohen Luftverkehrsaufkommen gehören Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen zur Tagesordnung. Mussten Sie schon die Erfahrung machen, dass Ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hatte, er gestrichen wurde oder Sie vielleicht aus irgendwelchen Gründen nicht mitfliegen durften? In diesen Fällen können wir Ihnen helfen!
Laut einer EU-Verordnung (261/2004) haben Passagiere weitreichende Fluggastrechte. So können Sie als Wiedergutmachung bei Flugverspätungen eine Entschädigung bis zu 600,00 € von der Fluggesellschaft erhalten. Regelmäßig reagieren aber viele Fluggesellschaften auf die Geltendmachung von Fluggastrechten durch Privatpersonen mit standardisierten Entschuldigungen und der Ablehnung des geltend gemachten Anspruches. Wir setzen daher als Anwälte für Sie Ihre Fluggastrechte durch – außergerichtlich und gerichtlich.
Für Sie besteht bei unserer Beauftragung kein Kostenrisiko!
Wie gehen Sie bei einer Flugverspätung/ Annullierung am Besten vor?
1. Anspruch prüfen
2. Mahnschreiben erstellen
Warum ist das wichtig? Es ist üblich und wird auch von der Rechtsprechung verlangt, dass der Fluggast sich einmal selbständig bei der Fluggesellschaft meldet. Sollte dies erfolglos bleiben, kann der Fluggast ohne zu zögern einen Rechtsanwalt beauftragen. Dessen Kosten müssen dann von der Fluggesellschaft getragen werden.
3. Zu uns kommen
Dafür brauchen wir von Ihnen:
- Buchungsbestätigung des Fluges
- Ihr Mahnschreiben an die Fluggesellschaft
- Eine kurze Beschreibung der Umstände
Kostenloser telefonischer Erstkontakt: 0221 - 589 23 880.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein Beratungsgespräch.