Der EuGH stärkt erneut die Rechte der Fluggäste:

In der heutigen Pressemitteilung Nr. 49/18 heisst es dazu:

“Ein „wilder Streik“ des Flugpersonals, der auf die überraschende Ankündigung einer Umstrukturierung folgt, stellt keinen „außergewöhnlichen Umstand“ dar, der es der Fluggesellschaft erlaubt, sich von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu befreien.”

 

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-04/cp180049de.pdf

 

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