Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26.03.2020 (Aktenzeichen: C-66/19) entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Verbraucher-Kreditverträgen fehlerhaft sind. Ist eine Belehrung fehlerhaft, beginnt die jeweilige Widerrufsfrist nicht zu laufen, die sonst nur 14 Tage ab Vertragsschluss beträgt (§ 355 Abs. 2 BGB). Betroffene Verträge können also jetzt noch widerrufen werden und müssen anschließend rückabgewickelt werden.

Der EuGH stützt seine Entscheidung insbesondere darauf, dass die in Deutschland verwendeten Muster-Widerrufsbelehrungen entgegen der Anforderung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie nicht klar und prägnant sind. Insbesondere bemängelt der Gerichtshof die in Deutschland herrschende Praxis der vielfachen Verweisung, sog. Kaskadenverweisung. So nehmen die Widerrufsbelehrungen hinsichtlich verschiedener Modalitäten auf die gesetzlichen Regelungen Bezug. Die Grundnorm für einen Verbraucher-Darlehensvertrag ist § 492 BGB, der in seinem Absatz 2 auf einen Artikel im EGBGB verweist, welcher seinerseits weitere Verweisungen vornimmt. Nur wer allen Verweisungen nachgeht und damit zahlreiche Quellen studiert, kann sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Pflichtangaben eine Widerrufsbelehrung überhaupt enthalten muss. Zurecht erachtet der EuGH einen solchen Aufwand als nicht zumutbar für einen juristischen Laien.

Der EuGH öffnet Verbrauchern damit die Chance, ihre Kreditverträge auf fehlerhafte Belehrungen zu untersuchen und ggf. zu widerrufen. Die Folge wäre eine Rückabwicklung der Verträge, die zwar mit der Rückgabe der erhaltenen Leistungen (z.B. Darlehenssumme oder finanzierter Pkw) einhergeht, aber häufig viele Vorteile für den Verbraucher offenbart. Das liegt z.B. daran, dass der Kreditgeber hohe Nutzungen aus den erhaltenen Raten ziehen konnte und daher verhältnismäßig „mehr“ zurückgeben muss, als der Verbraucher. Bei Immobiliendarlehen eröffnet sich die Chance, eine Umschuldung zu historisch günstigen Zinsen zu erreichen. Die Auswirkungen der Corona Krise dürften im Übrigen nicht dazu führen, dass die Zinsen bald wieder steigen, so dass hier extremes Einsparpotential für Verbraucher besteht.

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