Im Mai 2014 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Bürger aus der Europäischen Union die Möglichkeit haben, Suchmaschinen wie Google dazu zu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit zu löschen. Seit Ende Mai 2014 bietet Google zur Umsetzung des Urteils eine Website an, auf der entsprechende Anträge gestellt werden können. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Informationen, die nicht mehr relevant sind oder das Recht des Bürgers auf Privatsphäre verletzen. Bis jetzt erhielt Google rund 25.000 Anträge aus Deutschland von denen 53 Prozent erfolgreich umgesetzt wurden.
Verbraucherschützer und Internet- Experten forderten nun die Betreiber von Suchmaschinen auf, seltener den gestellten Löschanträgen nachzugeben, da die Informationen im „öffentlichen Interesse“ seien. Unter anderem forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband eine konsequente Prüfung der Löschanträge dahingehend, ob diese wirklich Informationen eines Bürgers als private Person betreffen. Bewertung von Internethändlern wie beispielsweise bei Ebay seien im öffentlichen Interesse und sollten daher nicht gelöscht werden. Dass diese zum Teil ungerechtfertigt abgegeben werden und der Betroffene daher ein Interesse daran hat, gegen die Negativbewertungen vorzugehen, blieb in der Argumentation unberücksichtigt.
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