In Spanien war die Welt bisher für Flugpassagiere noch in Ordnung. Nach einer spanischen Gesetzesregelung waren die Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet, das aufgegebene Gepäck eines Fluggasts ohne Zusatzkosten mit zu befördern. Der EuGH hat jetzt allerdings mit Urteil vom 18.09.2014 (C-487/12) festgestellt, dass diese Regelung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Dies liegt mitunter daran, dass nach Ansicht der Richter die Kosten für aufgegebenes Gepäck fakultative Zusatzkosten für einen Dienst sein können, der den Luftbeförderungsdienst ergänzt. Damit steht nun fest, dass Luftfahrtunternehmen insb. im Billigsektor ein zusätzliches Entgelt für Gepäckbeförderung verlangen können. Allerdings muss zu Beginn eines jeden Buchungsvorgangs auf die „versteckten“ Kosten hingewiesen werden.

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