In der heutigen Zeit wächst die Zahl von übergewichtigen Menschen immer weiter an. Dies hängt einerseits damit zusammen, dass viele Menschen sich vermehrt von ungesundem fast food ernähren und andererseits mit starkem Bewegungsmangel. Im Alltag haben übergewichtige Menschen aufgrund ihres Umfangs mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen, da sie in ihren Bewegungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind, weshalb bereits kurze Strecken sowie Treppensteigen wesentliche Hürden darstellen können. Die Schwierigkeiten sind darüber hinaus insbesondere bei Reisen, speziell bei Flugreisen zu beobachten. Nicht nur haben Übergewichtige selbst Probleme, wenn sie fliegen möchten. Vielmehr treten auch Probleme im Zusammenhang mit anderen Passagieren auf, da übergewichtige Menschen logischerweise mehr Platz benötigen als „normalgewichtige“ Menschen und aus diesem Grund oftmals ihre Mit-Passagiere einengen.

Fluggesellschaften versuchen immer wieder eine Lösung für dieses Problem zu finden. Mehrmals wurde bereits über die Möglichkeit nachgedacht von übergewichtigen Passagieren den Erwerb von zwei Flugtickets zu verlangen. Dahinter steckt die Überlegung, dass ein Passagier, der so viel Platz einnimmt, dass er seinen Sitznachbar wesentlich einschränkt und ohnehin den zweiten Sitzplatz mitbenötigt, auch für diesen zweiten Platz aufkommen muss. Allerdings ist dieser Lösungsansatz auf viel Kritik gestoßen, da diese angedachte Vorgehensweise als diskriminierend empfunden wurde. Aus diesem Grund kam es bislang nicht zu einer einheitlichen Lösung des Problems. Die verschiedenen Airlines versuchen solche Situationen auf ihre eigene Weise zu lösen. Beispielsweise wird bei vielen Airlines versucht den unmittelbaren Platz neben einer übergewichtigen Person frei zu halten, um den Flug sowohl für die betroffene Person als auch für ihren potenziellen Sitznachbar so angenehm wie möglich zu gestalten. Oftmals wird auch während des Fluges eine Person umgesetzt, sobald klar ist, dass der Flug nicht vollständig ausgebucht ist. Auch durch diese Vorgehensweise versuchen Airlines ihren Passagieren eine komfortable und konfliktfreie Reise zu ermöglichen. Es stellt sich allerdings auch oft die Frage, ob – wenn diese beiden Möglichkeiten nicht in Betracht kommen – die übergewichtige Person auf einen anderen Flug umgebucht werden sollte, um ihr zwei Plätze anbieten zu können. Möglich wäre auch die Umbuchung des Sitznachbars auf einen anderen Flug. Diese Möglichkeit der Umbuchung ist allerdings nicht ganz unproblematisch, da sie einen Leistungsmangel und somit Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung begründen könnte.

Denkbar ist außerdem auch ein Anspruch auf Minderung aufgrund der Einschränkung durch eine übergewichtige Person während des Flugs. So entschied das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil, dass ein Passagier, der übermäßig stark durch einen anderen übergewichtigen Passagier eingeschränkt wurde, einen Anspruch auf 50 % Minderung des Flugpreises hat. Es ging um einen Passagier, der Minderung des Flugpreises verlangte und auch aus diesem Grund vor dem Amtsgericht klagte, da ein übergewichtiger Passagier, der direkt vor ihm saß, den Sitz aufgrund seines Gewichts so weit beanspruchte, dass dieser über die technischen Möglichkeiten hinaus nach hinten gedrückt wurde und die Beinfreiheit des klagenden Passagiers einschränkte. Dem Kläger war ein angenehmer Flug demnach nicht möglich gewesen, da dieser sich weder bewegen konnte noch die Möglichkeit hatte zu schlafen, da er durch seinen Vordermann sehr stark eingeengt wurde. Das Gericht führte in diesem Fall aus, dass nicht alle Defizite bezüglich des Komforts und des Service automatisch zu einem Leistungsmangel und somit zu einem Minderungsrecht führen. Allerdings sei von der Fluggesellschaft zu erwarten, dass insbesondere auf einem Langstreckenflug ein Mindestmaß an Bequemlichkeit und Bewegungsfreiheit gewährleistet wird. Insbesondere seien übergewichtige Menschen längst keine Seltenheit mehr, weshalb Fluggesellschaften dies beim Bau ihrer Flugzeuge und der Flugsitze berücksichtigen müssten. Derartige Einschränkungen auf einem Langstreckenflug seien nicht hinnehmbar und begründen einen Leistungsmangel.

Wie oben bereits erwähnt haben Fluggesellschaften bislang keine einheitliche Lösung für dieses Problem gefunden. Es ist aber denkbar, dass eine solche Lösung in Zukunft ausgearbeitet wird, um Konfliktpotenziale zu reduzieren und Ansprüche aus der Mangelhaftung auszuschließen.

 

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