Das NDR Wirtschafts- und Verbrauchermagazin „Markt“ führte Recherchen und Stichproben in fünf Lokalen durch und kam zum Ergebnis, dass in allen Fällen in den Speisekarten Scampi ausgeschrieben aber stattdessen einfache Garnelen serviert wurden. Betroffen sind unter anderem auch die bekannten Restaurantketten Gosch und Vapiano.
Scampi gehören zu der Familie der Hummer und zählen als Delikatesse. Garnelen dagegen sind eine ganz andere Tierart und diese unterscheidet sich im Aussehen, Geschmack und vor allem auch im Preis. Garnelen sind wesentlich billiger als Scampi. Während Scampi ca. 30 € je Kilo kosten, bekommt man Garnelen für ca. 8-13 €. Dieser Preisunterschied erklärt auch, warum einige Restaurantketten die günstigeren Garnelen als Scampi verkaufen. Auf diese Weise wird von dem Kunden ein hoher Preis für die angebliche Delikatesse verlangt, wobei aber ein deutlich niedrigerer Preis für die eigentlichen Garnelen gezahlt wird. Die Unternehmen profitieren somit von der mangelnden Fachkenntnis des Verbrauchers.
Durch diese Verkaufsstrategie wird der Verbraucher getäuscht und seine Entscheidung eindeutig manipuliert. Lebensmittel müssen stets wahrheitsgemäß gekennzeichnet werden, um den Verbraucher angemessen über das Produkt zu informieren. Die Ausschreibung der Speise als Scampi ist für die Entscheidung zum Kauf dieses Gerichts kausal, so dass wenn dem Verbraucher die tatsächlichen Umstände bekannt wären, er diese Speise in den meisten Fällen nicht zu dem hohen Preis bestellen würde.
Darüber hinaus kann diese Handlung auch als eine unlautere Wettbewerbshandlung eingestuft werden (§ 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Nr. 1. Var. 3 UWG); denn durch die falsche Ausschreibung von Produkten werden neben den Interessen der Verbraucher auch die Interessen der Mitbewerber beeinträchtigt. Die Mitbewerber, die das Produkt tatsächlich anbieten und auch den entsprechenden Preis dafür bezahlen, werden dadurch benachteiligt, dass andere Anbieter von den Kunden einen hohen Preis für das vermeintliche Produkt verlangen, jedoch einen deutlich niedrigeren Preis für den Einkauf zahlen. Aus diesem Grund kündigte die Hamburger Wettbewerbszentrale bereits an gegen die Restaurantketten, die diese Praxis betreiben, wettbewerbsrechtlich vorgehen zu wollen.
Nach dieser Enthüllung meldete sich die Restaurantkette Vapiano zu Wort und erklärte, dass die fehlerhafte Ausschreibung von Scampi auf einem Fehler beruhe. Zukünftig sollen die Garnelen unter dem Begriff „Gamberetti“ aufgeführt werden. Ob das Vortragen als glaubhaft angesehen werden kann, ist fragwürdig. Die betroffene Gosch Filiale verweigerte die Stellungnahme zu diesem Thema.
Haben auch Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht? Unsere Anwälte beraten Sie gerne!