Am 24. März 2015 wurde die Germanwings-Maschine mit der Flugnummer 4U 9525 auf ihrem Flug von Barcelona nach Düsseldorf bewusst von dem Co-Piloten zum Absturz gebracht und zerschellte in den französischen Alpen. Wie sich später herausstellte, handelte sich um einen – vermutlich durch Depressionen ausgelösten – Suizid, bei dem alle 150 Passagiere des Flugs zu Tode kamen.
Frau gibt sich als Cousine eines Opfers aus
Dieser tragische Vorfall wurde kurz nach dem Absturz von einer 35-jährigen Frau ausgenutzt, um kostenlose Flüge und Hotelunterbringungen in Marseille zu erschleichen. Die Frau hatte sich als Cousine eines Opfers ausgegeben, um somit das Hilfsangebot der Lufthansa – für Angehörige der Opfer – zu erhalten. In diesem Hilfsangebot waren Freiflüge nach Marseille sowie kostenlose Unterkünfte enthalten, um die Angehörigen der Opfer zu unterstützen und sie finanziell zu entlasten.
Schaden in Höhe von ca. 16.000€
Die Frau hat das Angebot der Lufthansa zwei Mal genutzt und dabei beim ersten Mal einen Begleiter und beim zweiten Mal zusätzlich ihre Kinder auf die Reise mitgenommen. Insgesamt entstand der Lufthansa durch das Verhalten der Frau ein Schaden von ca. 16.000 €.
Angeklagte erschien nicht zum Termin
Das Amtsgericht Köln verhandelte am 26.10.2016 über den Sachverhalt, um den Vorfall rechtlich zu beurteilen. Die Angeklagte erschien auf Grund einer kurz zuvor attestierten Krankheit nicht zur Verhandlung. Das Gericht hat die Frau per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen zweifachen Betrugs verurteilt. Ob die Angeklagte den Strafbefehl akzeptiert, wird sich erst noch zeigen. Ab Zustellung des Strafbefehls verbleiben der Frau zwei Wochen, um dagegen Widerspruch einzulegen.