Aus aktuellem Anlass:
Die derzeit stattfindenden, zahlreichen Flugausfälle bei TUIfly und Air Berlin begründen nach unserer Auffassung keine außergewöhnlichen Umstände i.S.d. Fluggastrechte-VO. Kommt es zu Verspätungen von mehr als drei Stunden oder Annullierungen, müssen die Fluggesellschaften ihren Kunden Entschädigungsleistungen nach der Fluggastrechte-VO zahlen (zwischen 250 und 600 Euro).
Zwar sieht der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21.08.2012, X ZR 138/11) einen Streik grundsätzlich als ein Ereignis an, auf das die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat und welches sie daher von der Entschädigungspflicht befreit. Jedoch stellt er dabei auf eine gewerkschaftlich legitimierte Tarifauseinandersetzung ab. Eine solche setzt zumindest einen Streikbeschluss durch die Gewerkschaft voraus, den es weder bei TUIfly, noch bei Air Berlin gibt. Die aktuellen Flugausfälle gehen vielmehr auf Krankmeldungen der Crewmitglieder zurück. Das Risiko der Erkrankung von Crewmitgliedern liegt nach aktueller Rechtsprechung bei der Fluggesellschaft.
Betroffene Kunden sollten sich von den Fluggesellschaften nicht „abwimmeln“ und von anderslautenden Statements in den Medien nicht verunsichern lassen.
Gerne prüfen wir kostenlos & unverbindlich, ob Ihnen ein Entschädigungsanspruch zusteht!