Heute, am 25.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese Verordnung bringt eine EU-weit einheitliche Regelung zum Umgang und zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, insbesondere durch private Unternehmen. Dadurch soll der Schutz dieser personenbezogenen Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt und der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Bei der Umsetzung dieser Vorgaben sind in der Praxis allerdings bei zahlreichen Unternehmen noch immer Defizite festzustellen, die es nun schnellstmöglich zu beseitigen gilt.
Jüngst kam eine Studie der Unternehmensberatung Capgemini zu dem Ergebnis, dass durchschnittlich 81% der Firmen in Deutschland die EU-Vorgaben bislang verfehlen. Dabei beinhaltet die EU-Verordnung nicht nur Vorgaben für die Unternehmen, sondern gibt den zuständigen Aufsichtsbehörden zugleich ein Repertoire an möglichen Sanktionen bei Verstößen zur Hand. So sieht etwa Art. 83 Abs. 5 DSGVO vor, dass bei bestimmten Verstößen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000.000 EUR oder bis zu 4 % des erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt werden kann. Grundsätzlich kann fast jeder Verstoß gegen die DSGVO geahndet werden. Zieht man nun noch in Betracht, dass laut der neuen Studie 61% der deutschen Verbraucher planen, bei Verstößen gegen die Unternehmen aktiv zu werden, stellen die neuen Vorgaben der EU-Datenschutzgrundrechtsverordnung für Firmen jeder Größe ein ernstzunehmendes unternehmerisches Risiko dar.
Sie sollten daher nicht zögern und – sofern dies noch nicht geschehen ist – sich aktiv dem Thema Datenschutz im Unternehmen widmen.
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