Die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin muss der Personalvertretung „Kabine“ vorerst keine Informationen bezüglich der Veräußerung des Betriebs erteilen. Die entschied das Arbeitsgericht Berlin in seinem Beschluss vom 02.11.2017 und lehnte damit einen entsprechenden Eilantrag der Personalvertretung ab (Az.: 38 BVGa 13035/17).
Informationsbedürfnis der Personalvertretung
Im Zuge der Insolvenz der deutschen Fluggesellschaft befürchten viele Beschäftigte des Unternehmens den Verlust ihrer Arbeitsverhältnisse. Dementsprechend strebt die Personalvertretung der Flugbegleiter, genannt „Kabine“, das Aushandeln eines Interessenausgleichs an. Für diese Verhandlungen hatte die Personalvertretung Informationen zu Kaufangeboten, Verträgen und Start- und Landerechten des Unternehmens gefordert und einen entsprechenden Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Arbeitsgericht Berlin gestellt. Zudem sollte Air Berlin untersagt werden, Flugzeuge aus dem Betrieb zu nehmen.
Arbeitsgericht lehnt Anträge ab
Das Arbeitsgericht Berlin lehnte die Anträge der Personalvertretung allerdings ab. Es bestünde bereits kein ausreichendes Bedürfnis für den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Denn im Rahmen des eröffneten Insolvenzverfahrens könne die Insolvenzverwaltung die Zustimmung des Arbeitsgerichts zur Durchführung einer beabsichtigten Betriebsschließung einholen. Bereits in diesem Verfahren werde ausreichend geprüft, ob eine rechtzeitige und umfassende Unterrichtung der Personalvertretung erfolgt sei.
Des Weiteren bestünde für die begehrten Informations- und Unterlassungsansprüche keine rechtliche Grundlage. Die Rechte der Personalvertretung richteten sich ausschließlich nach den besonderen tarifvertraglichen Regelungen. Danach könne die Personalvertretung zwar unter anderem Informationen und Beratung über eine Betriebsschließung verlangen, nicht jedoch über die Umstände zur Veräußerung des Betriebs.
Diese Entscheidung zeigt, dass die konkreten Folgen der Insolvenz der deutschen Fluggesellschaft für Beschäftigte wie Passagiere nach wie vor unklar sind. Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, beraten unsere Anwälte Sie gerne jederzeit. Kontaktieren Sie uns!