Verbraucher können aufatmen: Der EU-Verkehrsministerrat konnte bei dem gestrigen Treffen hinsichtlich der Begrenzung von Fluggastrechten keine Einigung erzielen.
In der Vergangenheit waren sowohl von der Kommission als auch vom Europäischen Parlament verschiedene Vorschläge zu einer Änderung der Fluggastrechte Verordnung zum Nachteil der Verbraucher gemacht worden. Eine gemeinsame Linie wurde allerdings nicht gefunden. Daher bleibt es zunächst bei den sehr verbraucherfreundlichen gesetzliche Regelungen. Dieses Ergebnis begrüßen wir sehr!
Gerne informieren wir Sie über Ihre Rechte bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen. Sprechen Sie uns an!