Das Kammergericht stärkte den Flugpassagieren mit Urteil vom 12.08.2014 den Rücken (Az.: 5 U 2/12). Danach darf eine Fluggesellschaft für die Stornierung von Flügen kein Bearbeitungsentgelt verlangen. Dem vorausgegangen war eine Klage gegen Air Berlin. Kunden der Fluggesellschaft sollten nach einer Vertragsklausel 25 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen, wenn sie einen gebuchten Flug stornieren oder nicht antreten. Dem schob das Kammergericht nun einen Riegel vor: Kunden haben gegenüber der Fluggesellschaft ein gesetzliches Kündigungsrecht. Aus diesem Grund sei die Airline ohnehin verpflichtet die Stornierung entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Erhebung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr ist daher nicht zulässig.

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