Ein US- Bundesgerichts setzte einem langwierigen Streit um das Lied „Happy Birthday“ nun endlich ein Ende.

Das internationale Unternehmen Time Warner hat in der Vergangenheit die Urheberrechte an diesem Lied für sich beansprucht, so dass bei jeder Verwendung des Liedes in Film- oder Fernsehproduktionen Lizenzgebühren an das Unternehmen gezahlt werden mussten. Vor allem für unbekanntere und kleine Filmproduktionen stellte dies eine Herausforderung dar, denn es mussten Summen zwischen 1,500 und 5,000 US-Dollar gezahlt werden.

Der Rechtsstreit begann damit, dass eine Filmemacherin namens Jennifer Nelson das Unternehmen auf Rückzahlung bereits erbrachter Leistungen verklagte. Sie hatte das Lied für ihre Dokumentation über die Geschichte des Liedes „Happy Birthday“ verwendet und Lizenzgebühren an Time Warner gezahlt. Durch spätere Recherche entdeckte Jennifer Nelson ein Lied aus dem 19. Jahrhundert, das möglicherweise den Ursprung für das heutige „Happy Birthday“-Lied darstellt. Die Autoren des ursprünglichen Liedes waren Mildred J. Hill und Patty Smith Hill. Erst durch jahrelange Umgestaltung und Entwicklung entstand das Lied, was heute jeder von uns kennt. Aus diesem Grund trug Jennifer Nelson vor, dass es sich bei dem Lied um Allgemeingut bzw. um ein Volkslied handele und es deshalb allen gehört. Folglich könne niemand Urheberrechte daran haben und für sich beanspruchen.

Nun wurde gerichtlich festgestellt, dass das Unternehmen Time Warner nie Urheberrechte an „Happy Birthday“ besaß und somit nicht dazu berechtigt war Lizenzgebühren für die Verwendung des Liedes zu verlangen. Nach diesem Urteil könnten vermehrte Klagen auf Rückerstattung der gezahlten Lizenzgebühren auf das Unternehmen zukommen. Das Lied kann ab jetzt in allen Produktionen kostenfrei verwendet werden, denn es gilt nun als Allgemeingut, an dem niemand Urheberrechte besitzt.

Unsere Kanzlei ist u.a. auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert und berät Sie und Ihr Unternehmen kompetent und umfassend.

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