Die Bagatell-Verordnung (VO Nr. 861/2007/EG) regelt ein Verfahren für die grenzüberschreitende Geltendmachung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union, die einen Wert von 2.000,00 € nicht überschreiten und somit als geringfügig angesehen werden. Die Verordnung gilt ausschließlich für Rechtsstreitigkeiten im Zivil- und Handelsrecht und soll deren Handhabung erleichtern.

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