Eine Erklärung des Gegners/Schuldners einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz (Arrest oder einstweilige Verfügung) mit dem Inhalt, dass er die ergangene Entscheidung als eine endgültige Regelung anerkennt. Die Erklärung muss vorbehaltlos und unbedingt erfolgen, so dass der Gläubiger so gestellt wird, als habe er im Hauptsacheverfahren einen endgültigen Titel erlangt.

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