Die Berufung ist ein Rechtsmittel im Zivilrecht, durch das erstinstanzliche Urteile angefochten werden können. Um eine Berufung einlegen zu können, muss diese vom erstinstanzlichen Gericht zugelassen worden sein oder der Streitwert des erstinstanzlichen Verfahrens muss mehr als 600 € betragen (§ 511 Abs. 2 ZPO). Sie ist nur innerhalb eines Monats seit der Zustellung des Urteils an die beschwerte Partei möglich; läuft die Frist ab, ohne dass die Berufung eingelegt wird, spricht man von „formeller Rechtskraft“, das Urteil ist nicht mehr anfechtbar. Ist die Berufung zulässig, so muss sie innerhalb von zwei Monaten seit der Zustellung begründet werden. Die Berufung entfaltet „Devolutiveffekt“ – die nächst höhere Instanz ist zur Entscheidung berufen – und „Suspensiveffekt“ – Rechtskraft tritt nicht ein.

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