Markenrecht

Marken sind Produktkennzeichen mit dem sich Waren oder auch Dienstleistungen auszeichnen und damit von Produkten anderer Unternehmen unterscheiden. Im Geschäftsverkehr verbinden Kunden mit Marken gewisse Eigenschaften und Merkmale, sodass die Marke zum einen Werbeträger, zum anderen aber auch Alleinstellungsmerkmal der Ware sein kann.

Da die Marke einer Ware große Unterscheidungskraft verleiht, muss der Inhaber einer Marke ein großes Interesse daran haben, seine Markenrechte zu schützen. Alleinige und ausschließliche Markenrechte werden durch eine Eintragung der Marke in das Register des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) erreicht. Für international tätige Unternehmen bietet es sich zudem an, die Marke als Gemeinschaftsmarke beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) eintragen zu lassen, sodass sich der Schutz auf das gesamte Gebiet der Europäischen Union erstreckt.

Als Inhaber von Markenrechten (durch Eintragung und Anmeldung) haben Sie die Möglichkeit, gegen unlautere Benutzung der Marke, z.B. durch Konkurrenten, vorzugehen. Sollte ein Konkurrent versuchen, dieselbe Marke oder eine ähnliche Marke mit Verwechselungsgefahr, nach Ihnen eintragen zu lassen, so können Sie hiergegen erfolgreich einschreiten.

Darüber hinaus könne Sie als Markeninhaber Ihre Rechte verkaufen oder zur Nutzung an Dritte (Lizenz) übertragen.

In sämtlichen Angelegenheiten rund um das Markenrecht stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Kostenloser telefonischer Erstkontakt: 0221 - 589 23 880.

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